Häufig gestellte Fragen zur beglaubigten Übersetzung

In der Rubrik FAQs finden Sie die von Kundinnen und Kunden am häufigsten gestellten Fragen und Antworten dazu. Sollten Sie hier nicht fündig werden, schildern Sie Ihr Anliegen einfach im Zuge Ihrer Anfrage im Feld »Anmerkungen und Sonderwünsche«, und Sie erhalten schnellstmöglich die von Ihnen benötigten Informationen!

Beglaubigte Übersetzung: Kurz und knapp

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine professionelle, nach allen maßgebenden Standards angefertigte Übertragung Ihrer Urkunde aus der Fremdsprache ins Deutsche oder umgekehrt. Sie erfolgt nach ganz besonderen Formvorschriften. Dabei soll insbesondere das Layout der Übersetzung möglichst detailgenau die Urkunde abbilden, die der Übersetzung zugrundeliegt.

Darüber hinaus ist die Übersetzung mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden und enthält einen Vermerk, mit dem die nach bestem Wissen und Gewissen bestehende Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt wird.

Bestandteile im Überblick

Eine beglaubigte Übersetzung umfasst in der Regel die folgenden Bestandteile:

  • Übersetzung aus der oder in die Fremdsprache
  • Beglaubigungsvermerk der Übersetzerin
  • Unterschrift und Stempel der Übersetzerin
  • Kopie des Ausgangsdokuments

Wichtigster Bestandteil: Die Beglaubigung selbst

Die Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit – in der englischen Übersetzung das Translator’s Certificate and Note – beinhaltet den gesetzlichen Auflagen wie auch internationalen Standards entsprechend Namen und Adresse der Übersetzerin sowie einen Hinweis auf die Art der Vorlage.

Dieser Hinweis soll dem späteren Empfänger anzeigen, ob das zu übersetzende Dokument im Original oder aber in digitaler Form vorgelegen hat. Wenn die Übermittlung elektronisch erfolgt ist, sprich per E-Mail, ist dies entsprechend kenntlich zu machen.

Der Beglaubigungsvermerk, der direkt nach der Übersetzung folgt, ist zur Bestätigung mit einem Rundstempel, der das gerichtliche Aktenzeichen enthält, sowie der Unterschrift der Übersetzerin versehen.

Zusätzliche Bestandteile: Apostille & Co.

In ganz seltenen Fällen verlangt der spätere Empfänger im Ausland eine zusätzliche, besondere Form der Beglaubigung. Dies ist je nach Zielland eine Apostille oder Legalisation. Für die Ausstellung einer solchen Auslandsbeglaubigung prüft und bestätigt das zuständige Gericht Unterschrift und Stempel der ermächtigten Übersetzerin.

Ein Stempelabdruck sowie eine Originalunterschrift wurden zu diesem Zweck ehemals beim Oberlandesgericht Düsseldorf hinterlegt und können beim » Landgericht Düsseldorf in Form einer Überbeglaubigung für die anschließende Ausstellung der benötigten Apostille oder Legalisation bestätigt werden.

Für eine Überbeglaubigung einer von mir bestätigten Übersetzung samt Apostille oder aber die spätere Legalisation können Sie die Übersetzung postalisch beim Landgericht Düsseldorf einreichen. Am besten kontaktieren Sie hierfür kurz vorab Ihre Ansprechpartnerin beim Düsseldorfer Landgericht. Nach Verarbeitung Ihrer Übersetzung erhalten Sie Ihr Dokument dann entweder ebenfalls per Post zurück oder aber Sie holen es persönlich ab.

Die Bearbeitungszeit beim Landgericht Düsseldorf beträgt erfahrungsgemäß drei Werktage bis zu einer Woche. Nicht vergessen dürfen Sie natürlich den Postweg. Wenn Sie also eine gute Woche bis zehn Tage für diesen Schritt einplanen, sollten Sie auf der sicheren Seite sein.

Selbstverständlich unterstützt SL·Translations Sie sehr gern bei diesem Schritt! Fragen Sie gegebenenfalls einfach bei Ihrer Kostenanfrage danach, falls Sie diese Auflage der Auslandsbeglaubigung erfüllen müssen.

Hauptmerkmal: Die Beglaubigungsformel

Die im ersten Abschnitt beschriebene Beglaubigungsformel – sprich der Bestätigungsvermerk der Übersetzerin – samt Unterschrift, Stempelabdruck und Prägesiegel stellt zunächst einmal nur das auffälligste, sofort sichtbare Merkmal einer beglaubigten Übersetzung dar.

Die beglaubigte Übersetzung selbst wiederum zeichnet sich im wesentlichen dadurch aus, dass sie (1) inhaltlich korrekt, (2) vollständig und (3) durchgehend bemüht ist, das Layout möglichst exakt wiederzugeben. Vollständig und korrekt heißt übrigens nicht, dass hier eine wörtliche Übersetzung vorliegt, in der jeder Begriff exakt gespiegelt ist. Gemeint ist vielmehr, dass auch wirklich alle Inhalte in der beglaubigten Übersetzung wiederzufinden sind.

Besonderheiten des Layouts: Stempel & Co.

Treffen die ersten beiden Aspekte auch noch auf eine „normale“ Übersetzung zu, ist es vor allem dieser letzte Punkt, der einen besonderen Zeitaufwand mit sich bringt. Schließlich will jeder noch so kleine handschriftliche Vermerk, jeder Stempel und jede Gebührenmarke, den bzw. die das zur beglaubigten Übersetzung vorgelegte Ausgangsdokument enthält, Berücksichtigung finden. Soweit dies möglich ist, sind all diese Merkmale zu übersetzen und ggf. über entsprechende Anmerkungen zu erläutern. In vielen Fällen bedeutet dies einen enormen Aufwand an Formatierungsarbeiten, weshalb letztlich auch der Preis für eine beglaubigte Übersetzung vergleichsweise hoch erscheinen mag.

Inhaltliche Besonderheiten: Fußnoten und Anmerkungen

Darüber hinaus sind Hinweise auf Besonderheiten des zu übersetzenden Dokuments einzufügen, die anzeigen, ob der Ausgangstext beispielsweise offenkundige Fehler, Widersprüche oder gar Lücken aufweist. Ein weiteres ganz besonderes Merkmal einer beglaubigten Übersetzung sind Fußnoten und in eckige Klammern gesetzte Anmerkungen, die all das erläutern, wofür es wegen der unterschiedlichen Wirtschafts- und Rechtssysteme im Zielland kein Gegenstück gibt, zusätzlich zu einer möglichst wortgetreu übersetzten Bezeichnung. Dies können bestimmte Behörden und Ämter, aber auch berufliche Qualifikationen und akademische Abschlüsse sowie militärische Dienstgrade, Positionen u. v. m. sein.

Spezialisierung und favorisierte Dokumentarten

Im Laufe von nunmehr 25 Jahren hat sich SL·Translations auf eine winzige Nische im Bereich der Urkundenübersetzung spezialisiert und kann daher Sonderpreise zu einer Vielzahl von Formaten aus genau diesem Kreis anbieten.

Anfragen zu den folgenden Dokumenten erfahren eine entsprechende Bevorzugung, da eine schnelle Bearbeitung zu einem fairen, konkurrenzfähigen Preis möglich ist. Nur diese haben gute Chancen auf ein positives Angebot:

PDF-Datei ohne e-Signatur

FAQs: Gilt die Gratis-PDF genauso wie eine Ausfertigung auf Papier

Die PDF-Datei, die Sie standardmäßig zusätzlich zu Ihrer Ausfertigung der beglaubigten Übersetzung des von Ihnen eingereichten Dokuments auf Papier erhalten, ist eine reine Konvertierung der Word-Datei mit der Übersetzung ins PDF-Format und enthält weder Stempel noch Unterschrift. Sie enthält also keinen Scan der auf Papier ausgefertigten beglaubigten Übersetzung. Diese digitale Fassung Ihrer Übersetzung, die keinerlei rechtsverbindliche Wirkung hat, ist in erster Linie als Belegexemplar gedacht und ist eine kostenlose Serviceleistung. Entgegen einer PDF mit e-Signatur gilt die Gratis-PDF-Datei also nicht als digitales Original.

Über ein Upgrade in Form der Einbeziehung von Unterschrift und Stempel sowie der anschließenden Finalisierung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) – ausgestellt mit einem D-TRUST-Signaturzertifikat der Bundes­dru­cke­rei – können Sie die PDF-Datei jedoch rechtssicher machen. Informationen hierzu finden Sie im nächsten Abschnitt.

Zusätzliche Sicherheit für Ihre digitale Übersetzung: PDF mit e-Signatur

FAQs: Was ist eine beglaubigte Übersetzung mit einer qualifizierten elektronischen SignaturSollten Sie für die Gratis-PDF-Datei, die Sie standardmäßig zu jeder Ausfertigung auf Papier kostenlos als Belegexemplar erhalten, eine Einbeziehung von Unterschrift und Stempel sowie die anschließende Finalisierung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur – ausgestellt mit einem D-TRUST Signaturzertifikat der Bundesdruckerei – wünschen, können diese für einen Aufpreis von 5,00 EUR vorgenommen werden.

Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht dem Empfänger die Überprüfung sowohl der Unversehrtheit als auch der Herkunft der Datei. Die Zertifikatseigenschaften geben rechtsgültig Auskunft darüber, wer die Übersetzung beglaubigt hat. Darüber lässt sich ermitteln, dass diese von einer fachlich entsprechend qualifizierten sowie gerichtlich ermächtigten Übersetzerin stammt.

Rechtliche Würdigung der e-Signatur

Das Zertifikat, das von einer gemäß eIDAS-Verordnung anerkannten Zertifizierungsstelle stammt, erlaubt das Anbringen einer europaweit beweissicheren digitalen Unterschrift unter Ihrer beglaubigten Übersetzung. Diese mit einem qualifizierten Zertifikat erzeugte digitale Signatur hat vor allen Gerichten und Behörden aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dasselbe Gewicht wie eine handschriftliche Unterschrift. Ihre Datei wird damit zu einem digitalen Original.

Auch außerhalb der EU sollte die Signatur anerkannt werden und für mehr Sicherheit mit Blick auf die Authentizität sowie die Integrität der so geschützten digitalen Fassung Ihrer beglaubigten Übersetzung sorgen. Eine physikalische Ausfertigung wird so unter Umständen überflüssig.

Immer sicher: PDF-Datei als Standalone

Wenn Sie nur eine PDF-Datei bestellen und keine Ausfertigung der beglaubigten Übersetzung auf Papier, so weist die PDF-Datei selbstverständlich immer auch Unterschrift und Stempel sowie eine qualifizierte elektronische Signatur auf.

Inklusiv-Feature: Kostenlose Zusatzleistung bei bestimmten Angeboten

In einzelnen Paketen wie beispielsweise den Übersetzungsangeboten für Führungszeugnis und Abiturzeugnis ist die elektronische Signatur als kostenloses Inklusiv-Feature in beiden Ausführungen (Basic und Komfort) enthalten. Es entstehen Ihnen hierfür also keine zusätzlichen Kosten.

Gerichtlich ermächtigt, allgemein beeidigt, vereidigt oder öffentlich bestellt

In Deutschland werden zur Beglaubigung von Übersetzungen meist durch das jeweils zuständige Landgericht oder Oberlandesgericht vom Präsidenten oder der Präsidentin desselben hierzu qualifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer nach Überprüfung der fachlichen wie auch persönlichen Eignung gemäß Dolmetscher- und Übersetzergesetz von 2008 je nach Bundesland ermächtigt, allgemein beeidigt, vereidigt oder öffentlich bestellt.

Bundesweit gültig und international anerkannt

FAQs: Gerichtliche Ermächtigung zur Beglaubigung von Übersetzungen: international gültig und 100% anerkanntDie Ermächtigung zur Beglaubigung bzw. Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir übersetzten Dokumente habe ich im Jahr 1995 vom Oberlandesgericht Düsseldorf erhalten. Diese gilt bundesweit und ist international von Gerichten, Ämtern und Behörden wie auch Universitäten anerkannt. In der seit nunmehr 25 Jahren ausgeübten Übersetzertätigkeit mit mittlerweile knapp 4.500 Übersetzungsaufträgen und einem Vielfachen an übersetzten und beglaubigten Dokumenten kam es noch nie zur Ablehnung auch nur einer einzigen beglaubigten Übersetzung.

Damit dies auch in Ihrem Fall sichergestellt werden kann, müssen Sie unbedingt vorab mit dem späteren Empfänger verbindlich abklären, in welchem Format bzw. Umfang die beglaubigte Übersetzung zu erfolgen hat. Lesen Sie hierzu bitte auch weiter unten den Abschnitt »Fragen, die nur der Empfänger beantworten kann«.

Warum eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn der Empfänger sichergehen möchte, dass das betroffene Dokument von einem qualifizierten und entsprechend ausgebildeten Übersetzer bzw. einer Übersetzerin mit ausreichendem Fachwissen und der dem offiziellen Zweck entsprechenden nötigen Professionalität übersetzt wurde.

Wer sie verlangt und warum: 1 oder 2 Beispiele

Insbesondere Ämter, Behörden und Gerichte, aber auch Universitäten fordern häufig eine beglaubigte Übersetzung an. Wenn z. B. eine Eheschließung, die im Ausland stattfand, hier standesamtlich eingetragen werden soll oder aber eine Scheidung für eine erneute Heirat im Ausland belegt werden muss, bestehen die zuständigen Behörden in der Regel darauf, dass Sie Ihre Heiratsurkunde bzw. im letzteren Fall Ihr Scheidungsurteil in Form einer beglaubigten Übersetzung einreichen.

Vielleicht möchten Sie auch die Geburt Ihres im Ausland auf die Welt gekommenen Kindes in Deutschland registrieren lassen? Dann müssen Sie in jedem Fall die ausländische Geburtsurkunde fürs Standesamt beglaubigt übersetzen lassen.

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Abiturzeugnis

Auch für die Anerkennung von Studienleistungen, deren Anrechnung auf ein bestimmtes Studium hier oder im englischsprachigen Ausland erfolgen soll, wird als Nachweis oftmals eine beglaubigte Übersetzung der entsprechenden Leistungsübersicht oder von relevanten Abschlusszeugnissen verlangt. Um Ihr Auslandsstudium überhaupt erst aufnehmen zu können, müssen Sie zu Ihrer Bewerbung um den Studienplatz fast immer auch eine beglaubigte Übersetzung von Ihrem Abiturzeugnis einreichen.

Wann es eine beglaubigte Übersetzung sein muss

Mit der Forderung einer Beglaubigung der Übersetzung will der spätere Empfänger sicherstellen, dass eine sachgerechte Übertragung des beizubringenden Dokuments vorliegt, die inhaltlich wie auch in der Form einwandfrei und vollständig sowie darüber hinaus den sprachlichen Gewohnheiten des Empfängers angemessen formuliert ist. Nur so nämlich ist es ihm auch möglich, die Inhalte des Ausgangsdokuments in der übersetzten Version zuverlässig zu erfassen und für den beabsichtigten Vorgang zu verwerten.

Über die Beglaubigung nämlich, die neben der Unterschrift und dem Stempel der Übersetzerin auch Informationen zu Identität und Ermächtigung enthält, kann der Empfänger bei Bedarf die durch das Gericht erteilte Befugnis zur Beglaubigung von Übersetzungen überprüfen.

Bundesweit und international anerkannt

Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche, die von mir erstellt werden, gelten seit 2008 im gesamten Bundesgebiet. Die Grundlage hierfür bildet die entsprechende Änderung des § 142 Abs. 3 ZPO (Anordnung der Urkundenvorlegung) vom 30. Oktober 2008.

Auch international sind Sie mit SL·Translations auf der sicheren Seite. Warum? Alle hier seit 1995 gefertigten beglaubigten Übersetzungen ins Englische wurden durchweg im jeweiligen Zielland anerkannt. Verwendung fanden die übersetzten Dokumente größtenteils in den USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland, aber auch auf den Philippinen ebenso wie an beliebten Heiratsorten wie auf Mauritius, den Malediven und den Seychellen. Informationen zu Form und Bestandteilen der international anerkannten Beglaubigung können Sie unter dem ersten Punkt ganz oben nachlesen.

Erfahrung und Erfolgsquote

Goldenes Siegel für 100% Zufriedenheit - Überzeugen Sie sich und lesen echte Kundenmeinungen - Authentisch und aktuellMeine gerichtliche Ermächtigung zur Beglaubigung der von mir übersetzten Dokumente, die bundesweit gilt und auch international überall dort, wo Englisch Amts- oder Arbeitssprache ist, anerkannt wird, habe ich 1995 vom Oberlandesgericht Düsseldorf erhalten. In den mittlerweile 25 Jahren meiner Übersetzertätigkeit mit knapp 4.500 Übersetzungsaufträgen und einem Vielfachen an übersetzten und beglaubigten Urkunden und Zeugnissen wurde nicht eine einzige beglaubigte Übersetzung je abgelehnt.

Ihre Anfrage über eine beglaubigte Übersetzung

Wenn Sie von Ihrem Abiturzeugnis oder Führungszeugnis, einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder einem Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss eine beglaubigte Übersetzung benötigen, senden Sie das betroffene Schriftstück über das Anfrageformular ein und teilen mir Ihre besonderen Wünsche z. B. zur Anzahl der erforderlichen beglaubigten Ausfertigungen der gewünschten Übersetzung auf Papier sowie andere Spezifikationen mit.

Lokalisierung an das Zielland

Bei einer beglaubigten Übersetzung ins Englische ist es darüber hinaus nötig, dass Sie eine Angabe zum Zielland machen. Gemeint ist damit das Land, in dem Sie das übersetzte Dokument später verwenden wollen. Diese Angabe ist erforderlich, um eine Übersetzung bzw. Anpassung Ihres Ausgangsschriftstücks speziell für den jeweiligen Sprachraum und mit Blick auf die dort verwendeten Begriffe zu ermöglichen. Eine solche Anpassung nennt der Übersetzer auch Lokalisierung.

Angebot, Bestätigung und Bezahlung

Nach einer Prüfung Ihres Dokuments erhalten Sie zeitnah ein Angebot per E-Mail mit allen relevanten Informationen zu Preis und Bearbeitungszeit. Ihr Einverständnis mit den darin vorgeschlagenen Konditionen vorausgesetzt, müssen Sie dieses Angebot nur noch bestätigen. Zusammen mit Ihrer formlosen Einwilligung teilen Sie dann noch eine Anschrift für Lieferung und Rechnung mit. Damit gilt der Auftrag als erteilt.

Gleich ob die Lieferung per Post oder ausschließlich elektronisch erfolgt, erhalten Sie die Rechnung in beiden Fällen im digitalen Format zusammen mit Ihrer Übersetzung. Diese können Sie dann nach Prüfung des Dokuments bequem per Banküberweisung oder gegen Zahlung einer geringen Gebühr auf Wunsch auch gern per PayPal begleichen.

Zusammenfassung: Beglaubigte Übersetzung in 5 Schritten

In der Infothek finden Sie in dem Kapitel Vorbereitungen und Ablauf neben einer Checkliste für Ihr Übersetzungsvorhaben eine detaillierte Beschreibung zu allem, was bei der Einsendung Ihres Dokuments zu beachten ist.

Regeldauer für die Bearbeitung

Für alle Standarddokumente – sprich: Abiturzeugnis, Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss – kann eine beglaubigte Übersetzung in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen fertiggestellt und in den Versand gegeben werden. Für den Postweg rechnen Sie bitte sicherheitshalber zwei bis drei Tage ein.

Hohe Auslastung und Ausnahmen

Je nach Auslastung kommt es hier immer wieder auch zu Engpässen und es fehlen die Ressourcen zur Realisierung Ihres Wunschtermins. Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist hier dann leider nicht mehr möglich.

Expressoption für Standarddokumente

Bestimmte Formate wie das Abiturzeugnis sind bei ausreichenden Kapazitäten auch kurzfristig erhältlich. Dies gilt insbesondere für Zeugnisse aus NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Sachsen. Aber auch das Führungszeugnis sowie das Erweiterte Führungszeugnis ohne Eintragung fallen in diese Kategorie:

Gegen Aufpreis einer Pauschale für eine Expressbearbeitung erfährt Ihr Dokument eine priorisierte Behandlung. Dabei erfolgen Übersetzung, Beglaubigung und Vorbereitung für den Versand bzw. die Übermittlung der Übersetzung per E-Mail innerhalb eines Werktags.

Besonders schnell bearbeitet: Ihr Führungszeugnis

Insbesondere das Führungszeugnis kann, wenn Sie nur eine PDF-Datei ordern, bei Bestellung bis 10.30 Uhr i. d. Regel noch am selben Tag in digitaler Form mit allen Beglaubigungsmerkmalen elektronisch übermittelt werden.

Beglaubigung der Übersetzung: Kein Echtheitsnachweis für Ihre Urkunde

Die Beglaubigung einer Übersetzung stellt ausschließlich eine Aussage zu Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung selbst dar. Eine Bestätigung der Echtheit der zugrundeliegenden Urkunde schließt sie nicht ein. Daher genügt es für eine beglaubigte Übersetzung in aller Regel, wenn ein Scan eingesendet wird. Die Bescheinigung der Echtheit einer Kopie bzw. eines Originals nämlich ist ausschließlich dem zuständigen Amt erlaubt! Dies ist in der Regel die ausstellende Behörde. Mehr hierüber erfahren Sie in der Infothek im Abschnitt Beglaubigte Kopien einer öffentlichen Urkunde.

Übersetzung vom Original oder Verbindung des Originals mit der Übersetzung

Ganz selten wird allerdings vom Empfänger dennoch gefordert, dass nicht nur einfach eine beglaubigte Übersetzung (sworn, certified oder authorised translation) beizubringen ist, sondern dass diese „vom Original gefertigt“ sein muss (translated from the original document). Sollte diese explizite Auflage bestehen, können Sie zur Angebotserstellung bzw. Bearbeitung einen hochauflösenden vollständigen Scan des Originals einsenden. Später dann reichen Sie einfach eine beglaubigte Kopie Ihrer Urkunde postalisch nach. Diese kann dann nach einem Abgleich mit dem Scan Ihres Originals mit der Übersetzung verbunden werden.

Beschaffung einer beglaubigten Kopie Ihrer Urkunde

Eine beglaubigte Kopie von Ihrer deutschsprachigen Urkunde erhalten Sie für gewöhnlich im Rathaus oder Bürgerbüro. Dafür wird im Normalfall lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr fällig. Eine beglaubigte Kopie einer englischsprachigen Urkunde können Sie bei der ausstellenden Behörde oder einer diplomatischen Vertretung des Herkunftslandes erbitten. Im besten Fall lassen Sie sich Ihre Urkunde jedoch gleich am Ort der Ausstellung in mehrfacher Ausfertigung aushändigen.

Postversand des Originals

Vom Versand eines Originals mit der Post ist dringend abzuraten. Sicher: die Gefahr, dass Ihre Urkunde verlorengeht, mag gering sein. Wenn aber der schlimmste Fall erst eingetreten ist, verlieren Sie nicht nur Ihr Dokument. Denken Sie nur an die Zeit für eine Neubeschaffung des verlorenen Schriftstücks, sollte dies überhaupt zu ersetzen sein.

WICHTIG: Da der Beglaubigungsvermerk in jedem Fall die Art der Einreichung deutlich ausweisen muss und entsprechend eine Aussage darüber enthalten wird, ob das Original oder eine digitale Kopie für die Übersetzung vorgelegen hat, sollte unbedingt vorab geklärt werden, welche Auflagen hier zu beachten sind.

Auftraggeberseitige Mithilfe

Bei vielen Dokumenten, insbesondere bei Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden und Heiratsurkunden, aber auch bei Leistungsübersichten und Arbeitszeugnissen, ist die Mithilfe des Auftraggebers im Sinne der Gewährleistung einer einwandfreien, ordentlichen Übersetzung nicht nur erwünscht, sondern unbedingt erforderlich.

Möglicherweise enthält die zu übersetzende Vorlage schlecht leserliche handschriftliche Namen, Daten oder andere Angaben, die nicht zu ermitteln sind. Wenn selbst eine intensive Onlinerecherche nicht weiterhilft, ist Ihre Hilfe nötig! Bei Studiennachweisen oder Arbeitszeugnissen sind es oftmals technische oder fachbezogene Aspekte, die einer Erläuterung bedürfen. Denn in solchen Fällen ist eine sachgerechte Bearbeitung nur mithilfe der Expertise des Auftraggebers möglich. Auch deutschsprachige Berufsbezeichnungen, Positionen und akademische Grade, die z. B. bei einer Hochzeit beim englischsprachigen Standesamt ins Englische „übersetzt“ werden, sollten unbedingt vorab mitgeteilt werden.

Qualität Ihrer Vorlage

Für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung müssen Sie zunächst das Dokument über das Anfrageformular einsenden. Dabei lohnt es sich schon zu diesem frühen Zeitpunkt, ein wenig Mühe zu investieren. Unabhängig davon nämlich, ob es sich um ein Abiturzeugnis, Führungszeugnis, eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder auch ein Scheidungsurteil handelt, gilt immer dasselbe: je besser die Vorlage, desto besser das Ergebnis. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass jede beglaubigte Übersetzung immer auch mit einer Kopie des Ausgangsschriftstücks verbunden sein muss. Sie tragen also mit perfekten Scans maßgeblich zur Qualität Ihrer Übersetzung bei!

Insbesondere mit Blick auf die spätere Erstellung einer PDF-Datei mit der beglaubigten Übersetzung sind ein paar Punkte zu beachten. Schon durch eine gute Vorbereitung können Sie so Zeit und Geld sparen. Bitte senden Sie keine Fotos ein: diese sind für die Bearbeitung NICHT GEEIGNET.

Kosten für die Übersetzung von Standards

Wenn Sie ein Dokument übersetzen lassen möchten, zu dem hier bereits eine Vorlage existiert, können Sie die beglaubigte Übersetzung bei SL·Translations zu einem fairen Pauschalpreis erwerben. Das Kerngeschäft hier bilden Abiturzeugnis, Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss. Ob Ihr Dokument zu den am häufigsten übersetzten Standards zählt, können Sie in der Rubrik Beliebte Angebote nachsehen.

Kosten für die Übersetzung von Nichtstandards

Handelt es sich um ein Dokument, das nicht in den Spezialisierungsbereich fällt, ist für die beglaubigte Übersetzung ein individueller, fairer Preis zu ermitteln. Dieser richtet sich in erster Linie nach dem Umfang – gewöhnlich berechnet nach Anschlägen und Normzeilen (1 Normzeile entspricht hier 55 Schriftzeichen inkl. Leerzeichen) – in Kombination mit dem erwarteten zeitlichen Aufwand für die Übertragung von Inhalt und Layout, der für den Zeilenpreis maßgeblich ist.

Erhöhter Schwierigkeitsgrad

Ist das Layout sehr aufwendig und komplex wie z. B. bei tabellarischen Urkunden mit viel Kleingedrucktem, Sonderzeichen, aber auch wenn das zu übersetzende Dokument viele handschriftliche Vermerke und Stempel enthält, ist mitunter auch ein höherer Zeilenpreis zugrundezulegen.

Kosten für die Beglaubigung

Für die Beglaubigung der Übersetzung wird nur eine kleine Pauschale eingerechnet. Für weitere Ausfertigungen, d. h. wenn Sie mehr als nur ein Exemplar in Papierform wünschen, fallen zusätzliche Gebühren an. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Preise & Sonderangebote.

Bestellung auf Rechnung

Die Rechnung für Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie bei Lieferung ausschließlich per E-Mail ebenfalls nur im digitalen Format. Sie geht Ihnen in diesem Fall ebenfalls nur im PDF-Format zu. Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde in einfacher oder mehrfacher Ausfertigung auf Papier benötigen, erhalten Sie zusätzlich eine Papierrechnung. Begleichen können Sie diese entweder bequem und sicher per Banküberweisung oder gegen einen Aufpreis von 3,50 EUR auch über PayPal.

Fälligkeit der Rechnung

Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig. Wird eine Frist eingeräumt, ist dies in der Rechnung deutlich vermerkt. Der entsprechende Betrag muss dann spätestens bis zu dem in der Rechnung benannten Termin auf dem dort ausgewiesenen Geschäftskonto eingehen. Einzelheiten hierzu können Sie in den AGB nachlesen.

Ihr Vorteil und Ihre Sicherheit: Keine Vorkasse

Gleich für welche der beiden Zahlungsarten Sie sich entscheiden: Sie tragen kein Risiko, denn Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Die Bestellung auf Rechnung bietet Ihnen also zusätzliche Sicherheit!

Eine Reihe von Fragen kann Ihnen ausschließlich die Behörde, Universität oder andere Stelle verbindlich beantworten, für die Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen. Die wichtigsten Fragen, die hier immer wieder vergeblich gestellt werden, finden Sie weiter unten.

Immer noch Fragen

Wenn die passende Antwort noch nicht dabei war

Im vorstehenden Abschnitt sind die am häufigsten gestellten Fragen zusammen mit den entsprechenden Antworten für Sie zusammengetragen. Sollte hier tatsächlich ein für Sie wichtiger Punkt nicht angesprochen werden, klären Sie diesen einfach später noch bei Ihrer Anfrage.

Auflagen des Empfängers der Übersetzung

Fragen zur Art der Ausführung kann allein die zuständige Behörde oder andere Stelle beantworten, für die die Dokumente bestimmt sind. Nur diese nämlich entscheidet, ob beispielsweise eine PDF-Datei mit der beglaubigten Übersetzung genügt. Auch ob auf eine Ausfertigung der Übersetzung auf Papier erforderlich ist, bestimmt nicht der Übersetzer, sondern der Empfänger.

Auch der Umfang wird ausschließlich vom späteren Empfänger vorgegeben. Dies betrifft insbesondere die Frage nach der Einbeziehung einer Apostille aus dem Herkunftsland. Ob diese für die Nachbeurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe bei der Übersetzung einzubeziehen ist, weiß allein der zuständige Standesbeamte. Dies ist von Standesamt zu Standesamt und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden und reine Ermessenssache.

Insbesondere ob die vollständige Übersetzung notwendig ist oder aber eine auszugsweise, zusammenfassende Bearbeitung den Anforderungen genügt, wie dies z. B. häufig bei Scheidungsurteilen und Scheidungsbeschlüssen der Fall ist, kann nur der Empfänger verbindlich sagen.

Checkliste

Fragen, die nur der Empfänger beantworten kann

Muss vom Original übersetzt werden oder genügt ein Scan als Vorlage für die beglaubigte Übersetzung?

Ist eine vollständige Übersetzung nötig oder genügt auch ein Auszug?

Muss, sofern diese vorliegt, auch eine Apostille übersetzt werden?

Muss es eine Ausfertigung auf Papier sein oder genügt auch eine digitale Fassung (PDF)?

Bitte klären Sie unbedingt vor Ihrer Anfrage ab, was der spätere Empfänger verlangt!

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