Aha!

Kurz erklärt: Fachbegriffe

Auf dieser Seite erhalten Sie einen kleinen Überblick über die Fachbegriffe, die im Umfeld der beglaubigten Übersetzung Verwendung finden. Im folgenden Abschnitt sehen Sie zunächst eine kurze und knappe Darstellung dreier Fachbegriffe, zu denen es oft Nachfragen gibt. Dies sind Beglaubigung, Normzeile sowie die kundenseitige finale Revision.

Darunter folgt dann noch eine ausführlichere Beschreibung der ansonsten häufig für Unsicherheit sorgenden Ausdrücke einschließlich der ersten drei. Sollten Sie die gewünschten Informationen nicht in diesem kleinen Glossar der Fachbegriffe entdecken, versuchen Sie es bitte auch in den FAQs. Wenn aber auch das nicht hilft, bleibt letztlich natürlich noch die direkte Anfrage über das Kontaktformular!

Normzeile und Normseite erklärt im Glossar der Fachbegriffe

Normzeile

Die Normzeile ist keine standardisierte Größe.

Bei SL·Translations hat eine Normzeile 55 Anschläge, sprich Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen. Eine Normseite hat 25 Normzeilen.

Eine Normzeile hilft bei der Berechnung von Umfang und Preis bei Dokumenten, für die es kein Festpreisangebot gibt.

Beglaubigung und beglaubigte Übersetzung erklärt im Glossar der Fachbegriffe

Beglaubigung

Die Beglaubigung einer Übersetzung ist die formelle Bestätigung des Übersetzers, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.

Diese sogenannte Beglaubigung dürfen in Deutschland nur allgemein ermächtigte, beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer und Übersetzerinnen vornehmen. Die entsprechende Befugnis wird je nach Bundesland vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts, Oberlandesgerichts oder einer Innenbehörde erteilt.

Finale Revision vor der Beglaubigung der Übersetzung erklärt im Glossar der Fachbegriffe

Finale Revision

Bevor Ihre Übersetzung ausgedruckt bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen wird, nehmen Sie – die Kundin oder der Kunde – einen letzten Abgleich mit Ihrem Ausgangsdokument vor.

Erst wenn Sie grünes Licht geben, erfolgt die Finalisierung Ihrer Übersetzung.

Glossar der Fachbegriffe

Glossar der Fachbegriffe

Rund um die beglaubigte Übersetzung findet eine sehr spezielle Terminologie Verwendung. Damit diese Sie nicht verunsichert, steht Ihnen hier ein kleines Glossar der Fachbegriffe zur Verfügung. Dieses soll helfen, Licht ins Dunkel zu bringen, wo noch Unklarheit herrscht. Beginnen wir also am Anfang und widmen uns dem ersten aller Missverständnisse:

Beglaubigung

Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit

Der in diesem Zusammenhang allgemein verwendete Begriff „Beglaubigung“ bezeichnet genau genommen eine Bescheinigung. Dabei bescheinigt der Übersetzer oder die Übersetzerin, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Damit wird förmlich zugesichert, dass die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung wird gemäß § 142 Abs. 3 ZPO bestätigt. Dabei ist die Form dieser Bescheinigung nicht bundesweit einheitlich vorgegeben, sondern von Bundesland zu Bundesland jeweils gesetzlich festgeschrieben. Die Beglaubigung, die Sie bei SL·Translations erhalten, richtet sich entsprechend nach dem Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen. In Übereinstimmung mit § 39 JustG NRW sieht der Bestätigungsvermerk für Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche hier wie folgt aus:

Deutscher Bestätigungsvermerk

„Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden, nach bestem Wissen und Gewissen angefertigten Übersetzung aus der englischen Sprache wird bescheinigt. Eine Kopie des der Übersetzung zugrundeliegenden, elektronisch eingereichten Dokuments ist angefügt.

Düsseldorf, Datum

Unterschrift

Durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache.“

Englischer Bestätigungsvermerk

Analog dazu ist der Bestätigungsvermerk für Übersetzungen ins Englische selbstverständlich in englischer Sprache verfasst. Ein Muster des Translator’s Certificate and Note – sprich der Beglaubigung, wie sie bei SL·Translations heißt – erhalten Sie auf Anfrage. Sollten seitens des späteren Empfängers der Übersetzung besondere Auflagen bestehen, teilen Sie diese bitte im Zuge Ihrer Anfrage mit. Der Bestätigungsvermerk kann dann entsprechend erweitert bzw. angepasst werden.

Art der Vorlage

Das Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) vom 26.01.2010 sieht hinsichtlich der Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen insbesondere vor, dass der entsprechende Bestätigungsvermerk kenntlich machen muss, ob das Original oder nur eine Kopie vorgelegen hat. Wie in dem Muster oben weist eine Übersetzung vom Scan dann auf den Umstand hin, dass die Urkunde „elektronisch eingereicht“ wurde.

Falls der Empfänger tatsächlich darauf besteht, dass das zu übersetzende Dokument zur Bearbeitung direkt vorgelegen haben muss, kann dieses im Original oder aber in Form einer beglaubigten Kopie zur Verfügung gestellt und mit der Übersetzung verbunden werden. In etwa 99% der Fälle jedoch genügt ein per E-Mail übermittelter Scan.

So wird eine beglaubigte Übersetzung zu einer öffentlichen Urkunde

Im Glossar der Fachbegriffe finden Sie eine kurze Erläuterung der Terminologie zum Thema beglaubigte Übersetzung

Die Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung gilt als sogenannte Sachverständigenleistung. Diese kann durch die anschießende Bestätigung des zuständigen Gerichts zu einer öffentlichen Urkunde werden, sofern dies für die Verwendung im Ausland erforderlich ist.

Für sich allein reicht die Bescheinigung durch Übersetzer oder Übersetzerin aber bereits für eine Verwendung der Übersetzung vor deutschen Gerichten und Behörden aus. Auch genügt sie in der Regel für den Einsatz innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie in den meisten englischsprachigen Ländern außerhalb der EU.

Schwierigkeitsgrad

Schwierigkeitsgrad als Berechnungsgröße

Was kostet eine Übersetzung eigentlich? Um diese Frage letztlich beantworten zu können, müssen zunächst einmal ein paar Aspekte unter die Lupe genommen werden. Ziel ist es, anhand der einzelnen Punkte die erforderliche Bearbeitungszeit zu ermitteln. Danach lässt sich dann für Fließtexte ein Zeilenpreis oder für Urkunden ein Pauschalpreis festlegen. All dies geschieht im Rahmen einer Anfrage über das Kontaktformular, sofern nicht bereits ein Festpreisangebot auf der Website ausgewiesen ist.

Bestimmung des Schwierigkeitsgrades

Bei der Bestimmung des Schwierigkeitsgrades spielen Faktoren wie die Fachspezifik bzw. Komplexität sowie die Form der Vorlage eine wesentliche Rolle. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:

Äußere Merkmale: Form und Layout

Handelt es sich um eine im Layout anspruchsvolle Urkunde? Weist sie viele verschiedene Schriftarten und Schriftgrößen auf? Oder hat die zugrundeliegende Urkunde grafische Bestandteile wie Wappen, Stempel, Logos etc., die in der Übersetzung entsprechend abzubilden sind? Handelt es sich um ein tabellarisch aufgebautes Dokument mit viel Kleingedrucktem? Ist die Vorlage gut leserlich oder enthält sie eine Reihe handschriftlicher Elemente?

Inhaltliche Merkmale: Form und Layout

Auch Fachbegriffe wie Berufsbezeichnungen können bei der Übersetzung Schwierigkeiten bereiten. Manchmal ist es aber auch das Geschlecht einer Urkundsperson: Ob sich beispielsweise hinter dem Registrar ein Herr oder eine Dame verbirgt, kann nur die Kundin oder der Kunde wissen, sofern hier kein Vorname angegeben ist. Daher ist es in derartigen Fällen begrüßenswert, wenn der Auftraggeber hierzu entsprechende Angaben machen kann. Darüber hinaus spielt für die Schwierigkeit eines Dokuments eine Rolle, ob es in grammatikalisch einwandfreier und gut verständlicher Sprache verfasst ist.

Sprachliche Mängel im Ausgangsdokument

Enthält die zu übersetzende Vorlage sprachliche Mängel und ist daher missverständlich, ist es unbedingt notwendig, dass der Auftraggeber einbezogen wird. Nur mit dessen Hilfe nämlich lassen sich dann Fehler, die sich in das Dokument eingeschlichen haben, auflösen. Schwierigkeiten können z. B. entstehen, wenn bei einer Heirat im englischsprachigen Ausland beim Standesamt deutsche Berufsbezeichnungen von den Brautleuten in Englisch angegeben bzw. ins Englische übersetzt werden. Dies stellt die Übersetzerin oft vor ein kleines Rätsel, in das nur die Betroffenen selbst Licht bringen können.

Hier eine Zusammenfassung aller Faktoren, die für die Bestimmung des Schwierigkeitsgrads sowie die Errechnung eines Preises von Bedeutung sind.

Zusammenfassung aller Merkmale

Faktoren für die Feststellung des Schwierigkeitsgrades
  • Gebräuchlichkeit der Sprachenkombination
  • Umfang des zu übersetzenden Schriftstücks
  • Komplexität des Layouts (Umfang der Formatierungsarbeiten)
  • Textart bzw. Fachspezifik
  • Format
    • Textdatei
      • Fließtext (editierbar)
      • Urkunde (i. d. R. nicht editierbar)
    • Bilddatei (muss meist nachbearbeitet werden)
    • Papier (muss digitalisiert werden)
  • Lesbarkeit
    • Foto (schlecht)
    • Scan (von sehr gut bis schlecht)
  • Dringlichkeit des Übersetzungsvorhabens

Honorar, JVEG & Festpreis

Honorar gemäß JVEG

Was eine Übersetzung am Ende tatsächlich kostet, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Das Honorar der Übersetzerin oder des Übersetzers richtet sich dabei grundsätzlich nach den Richtlinien des JVEG. § 11 Honorar für Übersetzungen JVEG bietet dabei einen Anhaltspunkt bei der Ermittlung eines Festpreises für all die Dokumente, die noch nicht im Archiv vorliegen.

Zeilenpreise nach JVEG

Generell errechnen sich die Kosten für eine Übersetzung bei SL·Translations unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren auf der Grundlage des JVEG. § 11 Honorar für Übersetzungen. Dabei sieht das Justizvergügungs- und Entschädigungsgesetz für eine Zeile mit 55 Schriftzeichen folgende Gebühren vor, zu denen am Ende noch 19% Mehrwertsteuer aufzuschlagen sind:

Bezeichnung des Tarifs
Honorar pro Zeile
» Grundhonorar bei normaler Schierigkeit1,80 EUR
» Erhöhtes Honorar bei normaler Schierigkeit1,95 EUR
» Grundhonorar bei besonderer Erschwernis *)1,95 EUR
» Erhöhtes Honorar bei besonderer Erschwernis *)2,10 EUR

*) Besondere Erschwernis liegt beispielsweise vor bei einer exotischen Sprache, hoher Dringlichkeit oder besonders vielen Fachbegriffen sowie einer Kombination aus diesen erschwerenden Umständen.

Festpreisangebote

Beliebte Formate

Die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde hingegen, die hier bereits früher übersetzt wurde, ist zum günstigen Festpreis erhältlich. Die entsprechenden Dauersonderangebote finden Sie in der Rubrik Beliebte Formate. Darunter sind für Sie auf einzelnen Angebotskärtchen unter anderem auch verschiedene Pakete zu Führungszeugnis und Abiturzeugnis verfügbar.

Schwerpunkte Geburtsurkunde und Heiratsurkunde

Insbesondere zu einer Reihe von Geburtsurkunden und Heiratsurkunden gibt es attraktive Festpreisangebote. Mehr Informationen zu diesen beiden Favoriten finden Sie auf der entsprechenden Schwerpunktseite Geburtsurkunde XL und Heiratsurkunde XL.

Normzeile & Normseite

Was ist eine Normzeile bzw. Normseite?

Im Grunde genommen ist der Begriff Normseite schlicht falsch, da es tatsächlich keine Norm gibt, die dies verbindlich regelt. Allerdings braucht es für die Darstellung des Umfangs einer Übersetzung beziehungsweise des zugrundeliegenden Ausgangsdokuments einer einheitlichen Größe.

Und genau diese Größe beschreibt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), indem es in § 11 Honorar für Übersetzungen im ersten Absatz gleich zu Beginn definiert, dass jeweils 55 Anschläge, also Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen, eine Abrechnungseinheit bilden. Auch ein höheres Zeilenhonorar bei Vorliegen einer besonderen Erschwernis beispielsweise durch die häufige Verwendung von Fachbegriffen ist dort festgelegt. Eine Übersicht über die aktuellen Honorare finden Sie in dem Beitrag Was darf eine beglaubigte Übersetzung kosten.

Die dort genannten Preise können jedoch selbstverständlich nur als grober Anhaltspunkt dienen. Da dies in vielen Fällen zu viel zu hohen Endpreisen führen würde, gibt es bei SL·Translations für eine Reihe häufig angefragter Urkunden entsprechende Sonderangebote. Welche das sind, erfahren Sie in der Rubrik Beliebte Formate.

Grundlage für die Ermittlung eines Preises

Der Umfang einer Übersetzung und damit letztlich auch ihr Preis berechnet sich also nach Normzeilen. Diese sind jedoch von Übersetzungsbüro zu Übersetzungsbüro und von Übersetzer zu Übersetzer verschieden. Sprich die Länge einer Normzeile variiert und kann je nach Sprachdienstleister zwischen 50 und 65 Anschlägen liegen.

Hat man erst einmal einen Überblick über die Anzahl der Zeilen, kann man anschließend auf der Grundlage von Erfahrungswerten nun auch die gesamte zu erwartende Bearbeitungsdauer besser einschätzen. Als Hilfe dient dabei die nächstgrößere Einheit, die Zahl der Normseiten. Je 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen bilden bei SL·Translations eine Normzeile beziehungsweise 25 Normzeilen eine Normseite. Das entspricht insgesamt 1.375 Schriftzeichen.

Darüber hinaus fallen ganz wesentlich die Komplexität des Layouts des Ausgangsdokuments sowie dessen Lesbarkeit ins Gewicht. Insbesondere handschriftliche Eintragungen bedeuten mitunter eine extrem zeitaufwendige Recherche. Auch die häufige Verwendung von Fachbegriffen spielt bei der Preisfindung eine große Rolle, da hier gegebenenfalls eine Vielzahl von Erläuterungen bzw. Fußnoten erforderlich werden.

Unterschiede im Umfang zwischen Original und Übersetzung

Eine typische Eigenart des Übersetzens ist die Tatsache, dass Ausgangs- und Zieltext, d. h. die Vorlage und die entsprechende Übersetzung, in aller Regel unterschiedlich lang sind. Dabei ist die deutsche Übersetzung meist 10% bis 20% länger als die englische Vorlage.

Zählhilfe

Sollten die Texte im Word- oder PDF-Format vorliegen, lässt sich der Umfang des Ausgangstextes recht genau ermitteln. Bei Vorlage von Urkunden bleibt i. d. R. lediglich die ungefähre Schätzung mittels Zählens der Schriftzeichen und einer anschließenden Hochrechnung.

Das Anfrageformular, das Sie auch über den Button weiter unten in diesem Glossar der Fachbegriffe erreichen, erlaubt Ihnen, die entsprechenden Dokumente direkt hochzuladen. Auf Anfrage erhalten Sie dann ein unverbindliches und selbstverständlich kostenloses Angebot.

Korrektorat

Korrektorat einer kundenseitig erstellten Übersetzung

Wenn Kunden Übersetzungen selbst anfertigen, besteht generell die Möglichkeit, diese durch einen ermächtigten Sprachmittler überprüfen und beglaubigen zu lassen. Für diese Tätigkeit – ein Korrektorat mit anschließender Beglaubigung – werden, wie auch bei einer normalen beglaubigten Übersetzung, sowohl die Vorlage als auch der zu prüfende Zieltext benötigt.

Was alles bei der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung zu beachten ist, ist den meisten Interessenten jedoch nicht klar. Da der Aufwand für eine Überprüfung bzw. Überarbeitung einer fremderstellten Übersetzung einschließlich einer ordentlichen Formatierung folglich erfahrungsgemäß größer ist als der einer Neuübersetzung, bietet SL·Translations diese Dienstleistung nicht an. Eine gewissenhafte und entsprechend zeitaufwendige Prüfung ist letztlich Voraussetzung dafür, dass eine Übersetzung auch als vollständig und richtig bescheinigt, sprich beglaubigt werden darf. Hierfür haftet der Übersetzer oder die Übersetzerin schließlich persönlich.

Revision & Finalisierung

Kundenseitige Revision: Ein letzter Abgleich durch Sie

Nach der Fertigstellung Ihrer Übersetzung sowie einer gründlichen Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit sind Sie die letzte Instanz. Erst wenn Sie grünes Licht gegeben haben, erfolgt die Finalisierung, d. h. die eigentliche Beglaubigung der Übersetzung in schriftlicher oder elektronischer Form.

Davor aber steht erst noch eine allerletzte Prüfung, nämlich ein Abgleich der vorläufigen Endfassung der Übersetzung mit Ihrem Ausgangsdokument. Dazu erhalten Sie eine PDF-Datei mit der zuvor bereits von der Übersetzerin gewissenhaft korrekturgelesenen Übersetzung. Diese lesen Sie dann und vergleichen dabei den übersetzten Text mit Ihrer Urkunde. Wenn Sie keine Abweichungen insbesondere bei Namen und Daten feststellen können und Sie auch sonst der Meinung sind, es passt alles, geben Sie grünes Licht für die Finalisierung der Übersetzung.

Finalisierung Ihrer Übersetzung

Im allerletzten Schritt setzt die Übersetzerin nun noch ihre Unterschrift sowie ihren Stempel unter den Bestätigungsvermerk. Anschließend verbindet sie nun noch alle Seiten der Übersetzung mit dem Blatt, auf dem die Beglaubigung aufgebracht ist. Dahinter folgt noch ein Ausdruck Ihrer Vorlage.

Eine sogenannte Schuppung der einzelnen Blätter soll dabei die Möglichkeit einer Manipulation der beglaubigten Übersetzung erschweren wenn nicht gar ausschliessen. Dabei verläuft ein Stempelabdruck über die gefächert zur Vorderseite der Übersetzung umgeknickten Ecken aller Blätter. Diese Art der Beglaubigung hat für den Empfänger einen großen Vorteil: falls die Verbindung nachträglich gelöst und das Dokument manipuliert wurde, wird dies für den Empfänger schon auf den ersten Blick sichtbar!

Bei der digitalen Beglaubigung entfällt das Schuppen der Blätter natürlich. In dem Fall aber sorgt eine rechtssichere qualifizierte elektronische Signatur (QES) für ein noch größeres Maß an Sicherheit.

Apostille & Legalisation

Auslandsbeglaubigung: Apostille und Legalisation

Sowohl bei der Apostille als auch bei der Legalisation handelt es sich um eine Auslandsbeglaubigung, sprich um einen Nachweis bezüglich der Echtheit einer inländischen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Das Apostille-Verfahren kommt bei all den Staaten zur Anwendung, die das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben. Für die meisten anderen ist das Legalisations-Verfahren vorgesehen.

Da zu beiden ausführliche Erklärungen in der Infothek auf der Seite Beglaubigte Übersetzung | Apostille, Legalisation & Co. zu finden sind, hier nur eine stark verkürzte Darstellung mit den wichtigsten Punkten:

Eine Apostille für eine deutsche öffentliche Urkunde (z. B. eine Geburtsurkunde) erhalten Sie von der deutschen Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat.

Eine Legalisation für eine deutsche öffentliche Urkunde nimmt die zuständige konsularische bzw. diplomatische Vertretung des ausländischen Staates vor, für den die Urkunde bestimmt ist.

Auch für eine Übersetzung kann eine Apostille oder Vor- bzw. Überbeglaubigung – die Vorstufe für die Legalisation – ausgestellt werden.